Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für deinen Besuch in der Pixelmania Indoor-Erlebniswelt Goslar

AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der GameXplore GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und den Besuchern des Indoorspielplatzes PIXELMANIA.
(2) Die AGB gelten für den Zutritt zur Anlage, die Nutzung sämtlicher Spiel-, Freizeit- und Erlebnisbereiche, für Online- und Vor-Ort-Buchungen, für Geburtstags- und Gruppenangebote, für Zusatzleistungen sowie für die Nutzung des RFID-Zutritts- und Zahlungssystems.
(3) Mit dem Betreten der Anlage, der Buchung einer Leistung oder der Nutzung des RFID-Armbands erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.
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§ 2 Zutritts- und Altersregelungen
(1) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtsberechtigten volljährigen Person betreten und nutzen.
(2) Kinder und Jugendliche ab 10 bis einschließlich 18 Jahren dürfen die Anlage selbstständig besuchen, sofern für einzelne Bereiche keine gesonderten Altersbeschränkungen gelten.
(3) Erwachsenen ohne Begleitung von Kindern ist der Zutritt zu Kleinkind-, Spiel- und Kletterbereichen untersagt. Der Aufenthalt ist ausschließlich in dafür vorgesehenen Bereichen zulässig.
(4) Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht dauerhaft wahrzunehmen, insbesondere:
• Kinder im Spiel- und Kletterbereich ständig im Sicht- und Kontrollbereich zu halten,
• auf die Einhaltung der Nutzungs- und Sicherheitsregeln zu achten.
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§ 3 Nutzung der Anlage
(1) Die Nutzung der Anlage erfolgt im Rahmen der üblichen und vorhersehbaren Risiken eines Indoorspielplatzes. Der Betreiber kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nach.
(2) Den Sicherheits- und Nutzungshinweisen sowie den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
(3) Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, bei ordnungswidrigem Verhalten oder bei Gefährdung anderer Besucher ist der Betreiber berechtigt, Besucher von der weiteren Nutzung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
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§ 4 RFID-Armbänder und bargeldloses Zahlungssystem
(1) Der Zutritt zur Anlage sowie die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen erfolgen über ein RFID-Armband.
(2) Jedes RFID-Armband verfügt über eine systeminterne, technische ID, die ausschließlich zur temporären Abwicklung des Zutritts und der Zahlung während des jeweiligen Besuchs dient.
(3) Das RFID-Armband enthält keine personenbezogenen Daten. Es erfolgt keine Speicherung von Bewegungs- oder Nutzungsprofilen einzelner Personen.
(4) Nach Beendigung des Besuchs wird das RFID-Armband eingezogen, die Session beendet und die technische ID zurückgesetzt. Die RFID-Armbänder werden wiederverwendet.
(5) Die Abrechnung sämtlicher Umsätze erfolgt am Ende des Besuchs über einen Nachzahlautomaten.
(6) Das maximale Ausgabenlimit pro RFID-Armband beträgt 200,00 EUR. Nach Ausgleich kann das Armband erneut freigeschaltet werden.
(7) Bei Verlust oder Beschädigung eines RFID-Armbands ist der bis dahin entstandene Umsatz zu begleichen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
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§ 5 Eintritt, Buchungen und Preise
(1) Eintrittskarten gelten für den jeweils gebuchten Besuchstag oder Zeitraum.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer oder die gleichzeitige Nutzung sämtlicher Attraktionen besteht nicht.
(3) Geburtstags- und Gruppenangebote:
• gelten ausschließlich vor Ort,
• berechtigen nicht zum vorzeitigen Zutritt zu reservierten Räumen,
• beginnen zum vereinbarten Zeitpunkt.
(4) Zusatzangebote wie Lasertag, Pixelräume oder Arcade-Spiele werden gesondert berechnet.
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§ 6 Speisen und Getränke
(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt.
(2) Ausgenommen hiervon sind Babynahrung sowie medizinisch notwendige Verpflegung.
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§ 7 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder entwendete Gegenstände ist ausgeschlossen.
(4) Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
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§ 8 Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Maßnahmen erfolgen sachlich, verhältnismäßig und zur Aufrechterhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs.
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§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
